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„§ 9 (der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Ellrich vom 26. November 2020) – Betreten und Befahren von Eisflächen […]
Eisflächen aller fließenden und stehenden Gewässer dürfen nur betreten oder befahren werden, wenn sie durch die Stadtverwaltung Ellrich dafür freigegeben worden sind. Über die Freigabe wird mittels Hinweisschild am Gewässer informiert. […]“
Frostige Temperaturen locken so manche Personen, vor allem aber Kinder und Jugendliche auf zugefrorene Teiche und Gewässer. Das stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar! Minusgrade über einige Tage sind keine Garantie für ein Betreten von Eisflächen!
Gerade Kinder sind oft nicht in der Lage, die Gefahr richtig zu erkennen und einzuschätzen. Die Dicke des Eises wird zu oft fälschlicherweise als ausreichend erachtet und man wagt sich zu weit auf die Eisfläche. Doch nur wenige Meter auf einer Eisfläche können zur tödlichen Gefahr werden!
Wir weisen daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Eisflächen auf Seen, Teichen und Flussläufen ausdrücklich nicht betreten oder befahren werden dürfen!
Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder nochmals auf die Gefahren hinzuweisen.
Ihre Stadtverwaltung
Bild zur Meldung: Verbot des Betretens und Befahrens von Eisflächen aller Art
24. 06. 2023 bis 25. 06. 2023
25. 06. 2023 bis 25. 06. 2023