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Foerderprogramm Ellrich vernetzt
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Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

uns ist als Stadt Ellrich bewusst, dass es in diesen Tagen auch insbesondere auf Sie ankommt. Nachstehend haben wir Ihnen mögliche Ansprechpartner verlinkt, an die Sie sich bitte mit Ihren Anliegen wenden können.

 

Was Unternehmen jetzt wissen müssen:

 

Kurzarbeit bedeutet, dass in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist. Um Kündigungen zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Es entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld, wird aber vom Betrieb gezahlt. Der Betrieb bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

 

Was sind die Voraussetzungen?

Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen oder anderer nicht beeinflussbarer Ereignisse die Corona-Pandemie kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können und bei denen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns einbüßen.

 

Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?

Unternehmen nehmen Kontakt mit der Arbeitsagentur auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Arbeitsagentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist.

 

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?

Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.

 

Corona-Pandemie - was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung?

Mit den neuen Regelungen können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen, Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet und auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten.

 

Alle Informationen auch unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit Beratung für Arbeitgeber unter der Hotline 0800 4 5555 20 oder der Hotline Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort.

 

Onlineantrag für die Thüringer Soforthilfe Corona

 

Corona Hinweisblatt

 

Antrag Soforthilfe Corona

 

Infopage Industrie- und Handelskammer

 

Info Sparkasse Nordhausen zu KfW-Notkredit, stellvertretende allgemeine Info

 

Info Volksbank Harz zu Corona Angelegenheiten, stellvertretende allgemeine Info

 

Verlautbarungen des Bundeswirtschaftsministeriums

 

Infoportal Ministerium für Arbeit und Soziales

 

Allgemeine Information für Arbeitgeber: Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit

 

Hinweise Verbraucherschutz

 

Info Jobcenter Nordhausen

 

Allgemeine Information Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit

 

Gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

 

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

 

Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

 

Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen

 

Informationen für Arbeitnehmer:

 

Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden.

 

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Daneben muss zu erwarten sein, dass dadurch die Arbeitsplätze erhalten werden und Arbeitslosigkeit vermieden wird.

 

Wann gibt es Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld wird Ihnen auf Antrag Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Betriebsvertretung (Betriebsrat) von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn

  • in dem Betrieb, in dem Sie tätig sind, ein erheblicher Arbeitsausfall eingetreten ist und die Agentur für Arbeit mit schriftlichem Bescheid anerkannt hat, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Kug nach den §§ 96 Abs. 1, 97 SGB III vorliegen,
  • Sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen (dies gilt auch für den Fall, dass ein bisher befristetes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden soll) oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eine Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen
  • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist,
  • Sie nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind und
  • Sie infolge des Arbeitsausfalls einen Entgeltausfall erleiden

 

Allgemeine Information für Arbeitnehmer: Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit  https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

 

Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt wurden?

Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Wenn Sie erst später erfahren, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend. Das ist wichtig, damit so früh wie möglich bei der Arbeitssuche unterstützt werden kann und keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn in der Folge Arbeitslosengeld beantragt werden muss.

 

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos.

 

Wie kann ich mit arbeitslos melden?

Aufgrund der aktuellen Lage ist ein persönlicher Kundenkontakt in der Arbeitsagentur nicht möglich. Sie können sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Sie erhalten dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld, Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

 

Wie kann ich die Arbeitsagentur erreichen?

Wenn Sie bereits unter www.arbeitsagentur.de den eService nutzen, können Sie viele Fragen online klären.

 

Bei dringenden Fragen erreichen Sie die Arbeitsagentur unter der Servicerufnummer 0800 45555 00. Bei dringenden Anliegen besteht in der Agentur für Arbeit die Klärung über einen Notfallschalter. Dieser ist nur zu nutzen, wenn Sie ihr Anliegen weder telefonisch noch online klären konnten.

 

Grundsicherung?

 

Die Grundsicherung nach dem SGBII unterstützt Sie mit:

•Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und

•Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

 

Die Grundsicherung ist die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Arbeitslosengeld II können Sie also auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht (mehr) ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen. Arbeitslosigkeit ist also keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld  II.

 

Ansprechpartner  Jobcenter Nordhausen https://www.landratsamt-nordhausen.de/jobcenter.html

 

Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zum Download https://www.arbeitsagentur.de/download-center

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