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Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Allgemeine Informationen

Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes (ThürErzGG)

 

 

Liebe Eltern,

ab 01.08.2010 tritt eine Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.

Zukünftig haben alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Thüringen und Kindern zwischen 1 und 2 Jahren (bisher zwischen 2 und 3 Jahren) die Möglichkeit, einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld zu stellen.

 

Voraussetzungen:

Ø      Ihr Kind wird häuslich betreut

Ø      Ihr Kind wird halbtags betreut

Ø      Sie haben außer dem anspruchsberechtigten Kind noch ältere Kinder, für die Sie      Kindergeld beziehen

 

Antragstellung/Anspruch entfällt wenn:

Ø      Sie nur 1 Kind haben und dieses Kind ganztags in einer Kindertagesstätte/Kindertagespflegeperson betreut wird

 

Informationen für Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren:

 

Ø      Für alle bis zum 31.07.2007 geborenen Kinder gilt das bisher bewilligte Erziehungsgeld weiter.

Ø      Für die zwischen dem 01.08.2007 und dem 31.07.2008 geborenen Kinder gilt

  • Bereits erlassene Bescheide werden an die ab dem 01.08.2010 geltende Fassung angepasst
  • Wurde noch kein Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld gestellt, gilt das ThürErzGG in der ab dem 01.08.2010 geltenden Fassung entsprechend

Ø      Für die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009geborenen Kinder gilt das ThürErzGG in der ab dem 01.08.2010 geltenden Fassung

 

 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung beizufügen:

 

Ø      Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Ø      Kopie der U6 Untersuchung des Kindes

Ø      Kopie des Bescheides über das Bundeselterngeld (Tabelle)

Ø      Nachweis über den Empfang des gesetzlichen Kindergeldes

Ansprechpartner
Sachgebiet Inneres

Formulare
Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem ThürErzGG
Merkblätter
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