Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
mit Beschluss-Nr. 063-24/29 hat der Stadtrat der Stadt Ellrich am 1. Dezember 2025 eine Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Ellrich (Hundesteuersatzung) beschlossen. Die nachstehende Hundesteuersatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Neufassung der Satzung ist es, Rechtslücken zu schließen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung in der Praxis zu schaffen, sowie die Steuersätze aufgrund der ausgabeseitigen Steigerungen insgesamt und in Anlehnung an die Nachbargemeinden im Landkreis Nordhausen anzupassen.
Des Weiteren wurde mit Einführung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) geregelt, welche Hunde als gefährliche Hunde gelten. Als gefährliche Hunde gelten Hunde, deren Verhalten nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 2 ThürTierGefG eingestuft wurde und deren Haltung der Erlaubnispflicht nach § 4 ThürTierGefG unterliegt.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Steuersätze sind gemäß der Hundesteuersatzung wie folgt festgesetzt:
a) für den 1. Hund 60,00 Euro jährlich,
b) für den 2. Hund 80,00 Euro jährlich,
c) für jeden weiteren Hund 100,00 Euro jährlich.
Die Jahressteuer für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt 240,00 Euro je Hund.
Infolge der Neufassung der Hundesteuersatzung erfolgt eine Neufestsetzung der Hundesteuer.
Die Satzung finden Sie HIER
Gez. Ordnungsamt