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Information Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen
Nach festgelegten Kriterien können Eltern grundsätzlich für Kinder bis 12 Jahre eine Notfallbetreuung beantragen. Für den Bereich der Schulen sind und bleiben die Schulen Ihr Ansprechpartner.
Für den Bereich der Kindertagesstätten in Sülzhayn und Ellrich ist und bleibt die jeweilige Leitung Ihr Ansprechpartner.
Die Kommunen im Landkreis Nordhausen haben ein einheitliches Formular für die betroffenen Eltern erstellt. Es steht Ihnen zum Download auf unserer Homepage bereit. Ebenfalls können Sie das Formular in der jeweiligen Kita ausfüllen. Dieses ist Voraussetzung, um ein Kind für die Notbetreuung anmelden zu können.
Die Frage nach der finanziellen Entlastung von Eltern, die ihre Kinder in den kommenden Wochen nicht
betreuen lassen können, wird es später eine Regelung geben.
Vorgaben Bundesland Kinderbetreuung
Merkblatt - Wer ist alleinerziehend
Anlage Erläuterung Fallgruppen Notfallbetreuung
Formular Notfallbetreuung Gruppe A
Formular Notfallbetreuung Gruppe A+
Formular Notfallbetreuung Gruppe B